Gesetze und Verkehrsregeln rund um das Kindervelo
Für Kinder, die mit ihrem Laufrad oder einem Kindervelo unterwegs sind, gelten unterschiedliche Gesetze. Um die Frage zu beantworten, wo Kinder Velofahren dürfen, muss zwischen Kinderrädern und Kindervelos unterschieden werden.
Kinderräder
Zu den Kinderrädern gehören Laufräder und Spielzeugvelos. Kinderräder gelten als fahrzeugähnliche Geräte, darunter versteht man mit Rädern und Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, die durch Körperkraft angetrieben werden.
Die Nutzer:innen von fahrzeugähnlichen Geräten sind den Fussgänger:innen gleichgestellt. Die Nutzung folgender Verkehrsflächen ist ihnen erlaubt:
- Für Fussgänger:innen bestimmte Flächen wie z.B. Trottoir oder Fusswege
- Velowege, aber nicht zum Spielen
- Fahrbahn von Tempo 30 Zonen
- Fahrbahnen von Nebenstrassen (wenn kein Trottoir oder Fuss- und Radweg vorhanden ist und bei geringem Verkehrsaufkommen)
- Begegnungszonen auf Nebenstrassen
Kindervelo
Ein strassentauglich ausgerüstetes Kindervelo gilt als Strassenverkehrsmittel. Unabhängig vom Alter dürfen Kinder auf sämtlichen Strassen erst dann fahren, wenn sie die Pedale treten können. Dabei gilt folgende Regel: Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr dürfen auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velofahren.
Per Januar 2021 trat eine neue Gesetzesänderung in Kraft. Kinder bis 12 Jahren dürfen auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren, wenn weder Veloweg noch Velostreifen vorhanden sind.