Gesetzliche Vorschriften für die Velo-Beleuchtung
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Velobeleuchtung sind simpel: Ab Eindunkeln (und in Tunnels) muss nach vorne mindestens ein am Velo fixiertes weisses Dauerlicht auf 100m Distanz gesehen werden, nach hinten ein rotes. Darüber hinaus dürfen zusätzliche, blinkende Lichter in Rot oder Weiss montiert sein. Eine min./max. Leuchtstärke ist nicht vorgeschrieben, die Lichter dürfen jedoch nicht blenden. Zusätzliche, am Körper oder an Gepäckstücken festgemachte Lichter sind erlaubt.
Tagfahrlichtpflicht für E-Bikes
Seit dem 1. April 2022 gilt in der Schweiz eine Tagfahrlichtpflicht für E-Bikes. Ein Akkulicht ist zulässig, allerdings muss die Halterung fest am Rahmen angebracht sein. Die Bezeichnung «fest angebracht» erlaubt auch die Befestigung mittels Gummistrap, allerdings darf die Lampe während der Fahrt nicht verrutschen. Veloplus empfiehlt, in eine am E-Bike angeschlossene Lichtanlage zu investieren.
Welche E-Bike-Beleuchtung passt zu welchem E-Bike?
Diese Frage ist gerade bei älteren E-Bikes nicht immer einfach zu beantworten. Einerseits spielt die richtige Befestigungsmöglichkeit (vorne am Lenker / an der Gabelbrücke, hinten am Gepäckträger / an der Sattelstütze) eine wichtige Rolle. Andererseits muss darauf geachtet werden, dass der E-Bike-Antrieb (Motor) die richtige Leistung für die Beleuchtung liefern kann. Hier spielen die folgenden Überlegungen eine Rolle:
- Welche Spannung ist am Motor für die Beleuchtung freigeschaltet?
- Welche Stromstärke liefert der Motor am Ausgang für die Beleuchtung?
- Soll nur ein Front- oder auch ein Rücklicht angehängt werden.
In den meisten Fällen muss der Ausgang für die E-Bike-Beleuchtung per Software-Update am Motor freigeschlatet werden. Ausserdem muss oft ein Kabel für die nachgerüstete Beleuchtung am E-Bike verlegt werden.
Mehr Informationen zur Tagfahrlichtpflicht finden Sie auch im
E-Bike-Ratgeber von Veloplus.